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Personenschutz
Nachrüstung
FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) sind gemäß DIN VDE 0100-410 und DGUV Vorschrift 3 in vielen Bereichen Pflicht, um Personen vor elektrischen Unfällen zu schützen. Sie erkennen Fehlerströme und schalten die Stromversorgung sofort ab – ein essenzieller Schutz für Ihre Mitarbeiter. Seit 1984 müssen FI-Schalter in neuen Installationen verbaut werden, und seit 2007 (DIN VDE 0100-410) ist die Nachrüstung in bestehenden Anlagen bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen vorgeschrieben. In Arbeitsstätten ist die Nachrüstung zwingend, wenn die Anlage nicht den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht (DGUV V3). Wir überprüfen Ihre Anlagen und rüsten FI-Schalter nach – für maximale Sicherheit und Rechtssicherheit.
Sicherungskasten ohne Fehlerstromschutzschalter


Sicherungskasten mit Fehlerstromschutzschalter
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